Beratende Tätigkeit
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SCHMID HEINZEN HUMBERT Rechtsanwälte sind schwerpunktmässig in den folgenden Rechtsgebieten beratend und prozessierend tätig:
Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherungsrecht
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Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen, Spesenreglementen etc.
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Beratung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen (privates Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht)
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Führung von arbeitsrechtlichen Prozessen vor den Gerichten
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Beratung bei arbeitslosenversicherungsrechtlichen Fragen und Vertretung vor den Behörden und den Gerichten
Eherecht
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Beratung bei Scheidungs- und Trennungsfragen
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Ausarbeitung von Scheidungskonventionen
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Führung von eheschutz- und scheidungsrechtlichen Prozessen an den Gerichten
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Erbrecht
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Erbschaftsplanung (Testamentsberatung etc.)
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Erbschaftsliquidation
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Willensvollstreckung
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Führung von erbrechtlichen Prozessen an den Gerichten
Mietrecht
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Beratung in mietrechtlichen Fragen
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Führung von mietrechtlichen Prozessen bei den Schlichtungsbehörden und an den Gerichten
Wirtschaftsrecht
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Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.), Stiftungen und Vereine
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Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen
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Ausarbeitung von Statuten, Organisationsreglementen, Aktionärsbindungsverträgen etc.
Vertragsrecht
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Ausarbeitung von Verträgen in den verschiedenen Rechtsbereichen (z.B. Kauf-, Agentur- und Vertriebsverträge)
Strafrecht
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Strafverteidigung vor den Staatsanwaltschaften und an den Gerichten
Wir nehmen gezielt auch Einsitz in leitende Organe wie Vorständen, Verwaltungsräten und Stiftungsräten.
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